In unserem Pflegedienst verstehen wir die Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen als eine wichtige Aufgabe.
Beratungseinsätze können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, die Pflegegeld beziehen in den Pflegestufen I, II, III. Pflegebedürftige mit Pflegestufe I und II haben einen halbjährlichen Anspruch auf einen Beratungseinsatz. Pflegebedürftige mit Pflegstufe III können einmal vierteljährlich eine Beratung zu Hause in Anspruch nehmen.
Im Sinne eines für sie oder ihrer Angehörigen konzipierten individuellen Fallmanagement, beurteilen wir den persönlichen Bedarf und die Situation der erforderlichen Pflege zu Hause. Basierend auf die erworbenen Informationen, haben wir die Möglichkeit, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Diesen können wir dann in Form von einem Leistungsantrag an die zuständigen Kassen für die Bearbeitung und Genehmigung weiterleiten.